Doqio Business-Software ASP
Lizenzbestimmungen

1 Leistungen von Doqio

1.1 Voraussetzung für die Leistungen durch Skip5 AG („Doqio“) ist die Registrierung für die Software („Vertrag“).
1.2 Doqio verpflichtet sich bei Abschluss des Vertrages dem Kunden die vertragsgegenständliche Software („Software“) nach Massgabe des nachfolgenden Ziffer 2 zur Nutzung über ein Datennetz (Internet) mittels Benutzername und Passwort zugänglich zu machen und während der Vertragsdauer zu erhalten. Doqio speichert die Software sowie die Kundendaten auf einem Server, der über das Internet für den Kunden zugänglich ist.
1.3 Doqio verpflichtet sich nach Massgabe dieser Vereinbarung zur ständigen Pflege der Software und der Datennetzverbindung.
1.4 Ferner verpflichtet sich Doqio, jeweils die neusten Versionen der Software zu betreiben, welche alte Versionen nach Massgabe des nachfolgenden Ziffer 4 dieses Vertrages ersetzen.
1.5 Soweit Doqio kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit, mit einer Vorankündigung von 2 Wochen, eingestellt werden. Ein Minderungs-/Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
1.6 Doqio ist jederzeit berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäss, ist Doqio berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Der Widerspruch des Kunden hat schriftlich zu erfolgen.

2 Nutzung der Software durch den Kunden

2.1 Doqio räumt dem Kunden die zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen gemäss Ziffer 1 dieser Bestimmungen notwendigen einfachen Nutzungsrechte an der Software ein.
2.2 Doqio erbringt ferner folgende Leistungen: Erbringung und Unterhalt von geeigneter Hardware (Server) sowie Gewährung des Zugriffs zur Software für den Datentransfer zwischen Doqio und dem Kunden.
2.3 Soweit Doqio dem Kunden fremde d.h. von Dritten erstellte Software zur Nutzung überlässt, sind die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte dem Umfang nach auf die Nutzungsrechte beschränkt, welcher der Dritte Doqio eingeräumt hat. In diesem Fall legt Doqio dem Kunden den Umfang der ihm von dem Dritten eingeräumten Nutzungsrechte offen.
2.4 Doqio behält sich jederzeit vor, bei unüblich hoher Anzahl an erstellten Archiven pro Benutzer einzugreifen und die Erstellung neuer Archive einzuschränken.
2.5 Doqio trifft die technischen Vorkehrungen, um ein durchschnittliches Verfügbarkeitslevel von mindestens 95% pro Monat zu gewährleisten. Doqio übernimmt jedoch keine Haftung für die fehlende Verfügbarkeit des Datenzugangs.

3 Pflege der Software und der Datennetzverbindung

3.1 Doqio überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt etwaige Softwarefehler so rasch wie möglich. Die Pflege der Software erfolgt in der Regel und sofern möglich ausserhalb der normalen Büroarbeitszeiten.
3.2 Doqio übernimmt die Wartung der vertragsgegenständlichen Software im Hinblick auf Fehlerbeseitigung und Weiterentwicklung. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist. Bei schwerwiegenden Fehlern wird sich Doqio bemühen, diese schnellstmöglich seit der Fehleranzeige zu beseitigen, sei es durch direkte Fehlerbeseitigung oder durch Umgehung des Fehlers. Einen umgangenen Fehler wird Doqio in der Folge beseitigen oder, sofern möglich, bei der Weiterentwicklung der Software berücksichtigen.
3.3 Doqio überwacht die Funktionstüchtigkeit der Datennetzverbindung zwischen dem Kunden und dem Server, auf dem die vertragsgegenständliche Software gespeichert ist, unter Berücksichtigung des gemäss Ziffer 2.5 dieser Vertragsbedingungen vereinbarten durchschnittlichen Verfügbarkeitslevels und teilt dem Kunden etwaige Funktionsstörungen unverzüglich mit.

4 Aktualisierung der Software

4.1 Sobald Doqio die vertragsgegenständliche Software durch neue oder verbesserte Funktionen oder andere Leistungsmerkmale ändert. bzw. ergänzt, verpflichtet sich Doqio, die vertragsgegenständliche Software durch die geänderte bzw. ergänzte Software innerhalb von zwei Wochen nach Erstellung zu ersetzen. Dies gilt jedoch erst dann, wenn die Testphase für die Änderungen und Ergänzungen abgeschlossen ist und Doqio die Software in der geänderten bzw. ergänzten Fassung am Markt anbietet.
4.2 Doqio behält sich das Recht vor, die oben aufgeführten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen. Doqio ist auch berechtigt, die Leistungen zu verringern, sofern diese unwesentlich ist. Bei wesentlichen Änderungen kann Doqio eine Minderung der Zugangsvergütung vorschlagen. Können sich die Parteien auf eine Minderung nicht einigen, steht jeder Partei das Recht zur ausserordentlichen schriftlichen Kündigung zu.

5 Daten-Hosting und Datensicherung

5.1 Die Daten des Kunden werden bei Doqio auf entsprechenden Servern gespeichert („Daten-Hosting“) welche von Doqio dauernd unterhalten werden. Der Kunde bleibt Alleinberechtigter an den bei Doqio im Rahmen dieses Vertrages vorhandenen Daten. Der Kunde kann von Doqio jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages (gemäss Ziffer 8), die Herausgabe seiner Daten gegen Entgelt verlangen. Die Herausgabe der Kundendaten erfolgt durch das Online bereitstellen einer komprimierten Datei mit allen originalimportierten Dokumenten. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
5.2 Doqio wird geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust bei Computerabsturz und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf diese Daten treffen. Zu diesem Zweck wird Doqio regelmässig Sicherungsspeicherungen („Backups“) vornehmen sowie entsprechende Firewalls installieren oder andere geeignete Massnahmen treffen. Zugangsdaten (Benutzernamen und Kennwörter), die dem geschützten Datenzugriff durch den Kunden dienen, dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
5.3 Der Kunde kann das Zurückladen der Daten von Doqio verlangen. Die Rücksicherung ist kostenpflichtig und muss vorgängig mit Doqio terminiert werden.

6 Unterbrechung der Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software (Ziffer 4) sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen (Ziffer 3), dürfen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Doqio ist bemüht, derartige Unterbrechungen zu minimieren. Doqio behält sich vor, jederzeit Unterhaltsarbeiten an den von ihr eingesetzten Netzen und Geräten auszuführen, die zu Betriebsunterbrüchen führen können. Es wird darauf geachtet, dass diese Änderungen innerhalb des Wartungsfensters von täglich 00:00 – 04:00 Uhr Schweizer Zeit und wöchentlich freitags 18:00 – 21:00 Schweizer Zeit durchgeführt werden. Dieses Wartungsfenster wird im Normalfall einmal pro Monat ausgenutzt. Der Kunde hat bei derartigen Unterbrechungen weder Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der Gebühr noch Anspruch auf jedwelchen Schadenersatz, sei dieser direkt oder indirekt, Arbeitsausfall durch Wartezeiten beim Kunden oder ähnliche etwaige Ansprüche.

7 Zahlungsverzug des Kunden

7.1 Kommt der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung bei Doqio in Verzug, so ist Doqio berechtigt, die Nutzung der Software sofort zu sperren.
7.2. Sofern der Kunde bei Doqio schriftlich die Zahlung nachweisen kann, ist Doqio berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Sperrung wieder aufzuheben.
7.3 Bei Zahlungsverzug ist der Kunde ausserdem verpflichtet, Zinsen in Höhe von 5 % zu bezahlen.
7.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Doqio vorbehalten.

8 Kündigung / Auflösung / Laufzeit

8.1 Die Vertragslaufzeit wird bei doqio Abolaufzeit genannt. Die Abolaufzeit kann vom Kunden, gemäss der Preisliste, selber gewählt werden.
8.2 Die Abolaufzeit läuft bis zum letzten bezahlten Tag. Ohne Kündigung verlängert sich die Abolaufzeit automatisch um die neue Abolaufzeit, der neue Betrag wird sofort fällig.
8.3 Der Vertrag kann jederzeit während der Laufzeit auf das Ende der Abolaufzeit ohne besondere Kündigungsfrist gekündigt werden.
8.4 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses aus ausserordentlichem Grund bleibt den Parteien vorbehalten.
8.5 Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich, per E-Mail oder innerhalb von Doqio erfolgen.

9 Abowechsel / Ausbau / Erweiterung / Reduktion

9.1 Dem Kunden steht eine definierte Menge an Speicherplatz kostenlos zur Verfügung. Sollte der kostenlos zur Verfügung gestellte Speicherplatz zum Upload einer neuen Datei nicht ausreichen, können diese Daten nicht gespeichert werden. Erst nachdem ein Abo zur Erweiterung des Speichers abgeschlossen wurde, können weitere Dateien bis zur neuen Speichergrenze hochgeladen werden.
9.2 Abovergrösserungen, sei es Erweiterung des Speichers oder der Benutzer, werden per sofort wirksam und sind pro-rata-temporis mit der nächsten Abofälligkeit für den laufenden Monaten zu bezahlen.
9.3 Aboverkleinerungen des Speichers werden ab der nächsten Abolaufzeit durchgeführt. Eine Speicherverkleinerung kann aber nur angefordert werden, wenn die Datenbankgrösse kleiner als die neu angeforderte Speichermenge ist.
9.4 Aboverkleinerungen der Benutzeranzahl werden ab der nächsten Abolaufzeit durchgeführt. Eine Verringerung der Benutzeranzahl ist nur möglich, wenn die aktuelle Benutzeranzahl kleiner oder gleichgross wie die neu geforderte maximale Benutzeranzahl ist.

10 Aufbewahrung / Löschung / Sperrung

10.1 Bei einer Abokündigung hat der Kunde 1 Monat nach der erfolgten Kündigung Zeit, die Daten zu exportieren oder einen kostenpflichtigen Export anzufordern. Danach werden die Daten gelöscht und sind für den Kunden nicht mehr zugänglich.
10.2 Bleibt ein Konto während 6 Monaten ungenutzt (kein Login während 6 Monaten), ist Doqio berechtigt das Archiv zu sperren. Sofern der Kunde nach einem weiteren Monat nicht eine Reaktivierung des Archivs anfordert, ist Doqio berechtigt das entsprechende Archiv zu löschen.
10.3 Daten bleiben bis zu 6 Monate nach der Kündigung noch im Datensicherungssystem bestehen.

11 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Doqio Software sachgerecht und bestimmungsgemäss zu nutzen. Unter einer sachgerechten Nutzung verstehen die Parteien insbesondere: a)Unterlassung jeglicher missbräuchlichen Nutzung; b)Unterlassung von strafbaren oder rechtswidrigen Handlungen; c) Unterlassung jeglichen Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften; d) Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Auflagen unter eigener Verantwortung, sofern im Rahmen der Umsetzung dieses Vertrages von Seiten des Kunden erforderlich; e)Unterlassung jeglicher Beeinträchtigung der Privatsphäre Dritter; f) Unterlassung jeglicher Gefährdung der Vertraulichkeit; g)Unterlassung jeglicher Gefährdung der Sicherheitsvorkehrungen des Systems; h) Jegliche Unterlassung von Handlungen und Äusserungen, die gegen die guten Sitten verstossen; i) Anpassung an die Netiquette und an die Politik der gebotenen Verhaltensweisen im Netz der vom Kunden in Anspruch genommenen Datennetze j) Unterlassung aller Handlungen, die die Datensicherung gefährden; k) Verpflichtung zur Geheimhaltung von Passworten bzw. unmittelbare Änderungen des Passwortes, falls eine Kenntnisnahme durch Dritte befürchtet wird.
11.2 Verstösst der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, so ist Doqio nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

12 Datenschutz

12.1 Doqio verpflichtet sich, die vom Kunden eingespeisten und für den Kunden gespeicherten und verwalteten Daten jederzeit, auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit des Vertrages, vertraulich zu behandeln. Ausgenommen davon sind Fälle, bei welchem Doqio gesetzlich oder aufgrund richterlicher Verfügung verpflichtet ist, Informationen offen zu legen.
12.2 In diesem Sinne wird Doqio technische Vorkehrungen nach dem jeweils technisch branchenüblichen Stand in der Softwareindustrie treffen, um die Vertraulichkeit der Daten sowie des Datentransfers zu gewährleisten.

13 Gewährleistung und Haftung

13.1 Doqio haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu ihren Server, bei Stromausfall sowie für die Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die regelmässig eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leistungshändler sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzhändler liegen.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Doqio nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und ausservertragliche Haftung von Doqio auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Doqio gilt.
13.3 Doqio übernimmt keine Haftung für die Verbreitung von vertraulichen Daten, die im System von Doqio gespeichert sind, ausser wenn das Verschulden bei Doqio steht und sofern der Kunde die Software vertragsgemäss benutzt hat.
13.4 Für den Fall, dass gleichwohl eine Haftung von Doqio eintritt, wird diese Haftung der Höhe nach auf maximal die vorausbezahlte Gebühr des laufenden Vertragsjahres beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

14 Schlussbestimmungen

14.1 Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen Lizenzbestimmungen vereinbaren die Parteien den Sitz von Doqio.
14.2 Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien; Nebenabreden bestehen nicht.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichteten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.
14.4 Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftsformklausel.
Februar 2020