Doqio Business-Software ASP
|
|
1 Leistungen von Doqio
1.1 Voraussetzung für die Leistungen durch Skip5 AG („Doqio“) ist die
Registrierung für die Software („Vertrag“).
1.2 Doqio verpflichtet sich bei Abschluss des Vertrages dem Kunden die
vertragsgegenständliche Software („Software“) nach Massgabe des
nachfolgenden Ziffer 2 zur Nutzung über ein Datennetz (Internet) mittels
Benutzername und Passwort zugänglich zu machen und während der
Vertragsdauer zu erhalten. Doqio speichert die Software sowie die Kundendaten
auf einem Server, der über das Internet für den Kunden zugänglich ist.
1.3 Doqio verpflichtet sich nach Massgabe dieser Vereinbarung zur ständigen
Pflege der Software und der Datennetzverbindung.
1.4 Ferner verpflichtet sich Doqio, jeweils die neusten Versionen der Software zu
betreiben, welche alte Versionen nach Massgabe des nachfolgenden Ziffer 4
dieses Vertrages ersetzen.
1.5 Soweit Doqio kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese
jederzeit, mit einer Vorankündigung von 2 Wochen, eingestellt werden. Ein
Minderungs-/Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
1.6 Doqio ist jederzeit berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages zu ändern oder zu
ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb
von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu
dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese
entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäss, ist
Doqio berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt zu kündigen, an dem die
geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Der Widerspruch des Kunden hat
schriftlich zu erfolgen.
2 Nutzung der Software durch den Kunden
2.1 Doqio räumt dem Kunden die zur Nutzung der vertragsgegenständlichen
Leistungen gemäss Ziffer 1 dieser Bestimmungen notwendigen einfachen
Nutzungsrechte an der Software ein.
2.2 Doqio erbringt ferner folgende Leistungen:
Erbringung und Unterhalt von geeigneter Hardware (Server) sowie Gewährung
des Zugriffs zur Software für den Datentransfer zwischen Doqio und dem Kunden.
2.3 Soweit Doqio dem Kunden fremde d.h. von Dritten erstellte Software zur
Nutzung überlässt, sind die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte dem
Umfang nach auf die Nutzungsrechte beschränkt, welcher der Dritte Doqio
eingeräumt hat. In diesem Fall legt Doqio dem Kunden den Umfang der ihm von
dem Dritten eingeräumten Nutzungsrechte offen.
2.4 Doqio behält sich jederzeit vor, bei unüblich hoher Anzahl an erstellten
Archiven pro Benutzer einzugreifen und die Erstellung neuer Archive
einzuschränken.
2.5 Doqio trifft die technischen Vorkehrungen, um ein durchschnittliches
Verfügbarkeitslevel von mindestens 95% pro Monat zu gewährleisten. Doqio
übernimmt jedoch keine Haftung für die fehlende Verfügbarkeit des Datenzugangs.
3 Pflege der Software und der Datennetzverbindung
3.1 Doqio überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt
etwaige Softwarefehler so rasch wie möglich. Die Pflege der Software erfolgt in der
Regel und sofern möglich ausserhalb der normalen Büroarbeitszeiten.
3.2 Doqio übernimmt die Wartung der vertragsgegenständlichen Software im
Hinblick auf Fehlerbeseitigung und Weiterentwicklung. Ein Fehler liegt
insbesondere vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung
angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder in anderer
Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software
unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist. Bei schwerwiegenden Fehlern wird
sich Doqio bemühen, diese schnellstmöglich seit der Fehleranzeige zu beseitigen,
sei es durch direkte Fehlerbeseitigung oder durch Umgehung des Fehlers. Einen
umgangenen Fehler wird Doqio in der Folge beseitigen oder, sofern möglich, bei
der Weiterentwicklung der Software berücksichtigen.
3.3 Doqio überwacht die Funktionstüchtigkeit der Datennetzverbindung zwischen
dem Kunden und dem Server, auf dem die vertragsgegenständliche Software
gespeichert ist, unter Berücksichtigung des gemäss Ziffer 2.5 dieser
Vertragsbedingungen vereinbarten durchschnittlichen Verfügbarkeitslevels und
teilt dem Kunden etwaige Funktionsstörungen unverzüglich mit.
4 Aktualisierung der Software
4.1 Sobald Doqio die vertragsgegenständliche Software durch neue oder
verbesserte Funktionen oder andere Leistungsmerkmale ändert. bzw.
ergänzt, verpflichtet sich Doqio, die vertragsgegenständliche Software durch
die geänderte bzw. ergänzte Software innerhalb von zwei Wochen nach
Erstellung zu ersetzen. Dies gilt jedoch erst dann, wenn die Testphase für
die Änderungen und Ergänzungen abgeschlossen ist und Doqio die
Software in der geänderten bzw. ergänzten Fassung am Markt anbietet.
4.2 Doqio behält sich das Recht vor, die oben aufgeführten Leistungen zu
erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen. Doqio ist auch
berechtigt, die Leistungen zu verringern, sofern diese unwesentlich ist. Bei
wesentlichen Änderungen kann Doqio eine Minderung der
Zugangsvergütung vorschlagen. Können sich die Parteien auf eine
Minderung nicht einigen, steht jeder Partei das Recht zur ausserordentlichen
schriftlichen Kündigung zu.
5 Daten-Hosting und Datensicherung
5.1 Die Daten des Kunden werden bei Doqio auf entsprechenden Servern
gespeichert („Daten-Hosting“) welche von Doqio dauernd unterhalten
werden. Der Kunde bleibt Alleinberechtigter an den bei Doqio im Rahmen
dieses Vertrages vorhandenen Daten. Der Kunde kann von Doqio jederzeit,
insbesondere nach Kündigung des Vertrages (gemäss Ziffer 8), die
Herausgabe seiner Daten gegen Entgelt verlangen.
Die Herausgabe der Kundendaten erfolgt durch das Online bereitstellen
einer komprimierten Datei mit allen originalimportierten Dokumenten.
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten
geeignete Software zu erhalten.
5.2 Doqio wird geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust bei
Computerabsturz und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf diese
Daten treffen. Zu diesem Zweck wird Doqio regelmässig
Sicherungsspeicherungen („Backups“) vornehmen sowie entsprechende
Firewalls installieren oder andere geeignete Massnahmen treffen.
Zugangsdaten (Benutzernamen und Kennwörter), die dem geschützten
Datenzugriff durch den Kunden dienen, dürfen unbefugten Dritten nicht
zugänglich gemacht werden.
5.3 Der Kunde kann das Zurückladen der Daten von Doqio verlangen. Die
Rücksicherung ist kostenpflichtig und muss vorgängig mit Doqio terminiert
werden.
6 Unterbrechung der Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software (Ziffer 4) sowie
Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen
dienen (Ziffer 3), dürfen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung
oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen
Gründen zwingend notwendig ist. Doqio ist bemüht, derartige
Unterbrechungen zu minimieren. Doqio behält sich vor, jederzeit
Unterhaltsarbeiten an den von ihr eingesetzten Netzen und Geräten
auszuführen, die zu Betriebsunterbrüchen führen können. Es wird darauf
geachtet, dass diese Änderungen innerhalb des Wartungsfensters von
täglich 00:00 – 04:00 Uhr Schweizer Zeit und wöchentlich freitags 18:00 –
21:00 Schweizer Zeit durchgeführt werden. Dieses Wartungsfenster wird im
Normalfall einmal pro Monat ausgenutzt. Der Kunde hat bei derartigen
Unterbrechungen weder Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der
Gebühr noch Anspruch auf jedwelchen Schadenersatz, sei dieser direkt oder
indirekt, Arbeitsausfall durch Wartezeiten beim Kunden oder ähnliche
etwaige Ansprüche.
7 Zahlungsverzug des Kunden
7.1 Kommt der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung bei Doqio in Verzug, so
ist Doqio berechtigt, die Nutzung der Software sofort zu sperren.
7.2. Sofern der Kunde bei Doqio schriftlich die Zahlung nachweisen kann, ist Doqio
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Sperrung wieder aufzuheben.
7.3 Bei Zahlungsverzug ist der Kunde ausserdem verpflichtet, Zinsen in Höhe von
5 % zu bezahlen.
7.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Doqio
vorbehalten.
8 Kündigung / Auflösung / Laufzeit
8.1 Die Vertragslaufzeit wird bei doqio Abolaufzeit genannt. Die Abolaufzeit kann
vom Kunden, gemäss der Preisliste, selber gewählt werden.
8.2 Die Abolaufzeit läuft bis zum letzten bezahlten Tag. Ohne Kündigung
verlängert sich die Abolaufzeit automatisch um die neue Abolaufzeit, der neue
Betrag wird sofort fällig.
8.3 Der Vertrag kann jederzeit während der Laufzeit auf das Ende der Abolaufzeit
ohne besondere Kündigungsfrist gekündigt werden.
8.4 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses aus ausserordentlichem Grund bleibt
den Parteien vorbehalten.
8.5 Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich, per E-Mail oder innerhalb von
Doqio erfolgen.
9 Abowechsel / Ausbau / Erweiterung / Reduktion
9.1 Dem Kunden steht eine definierte Menge an Speicherplatz kostenlos zur
Verfügung. Sollte der kostenlos zur Verfügung gestellte Speicherplatz zum Upload
einer neuen Datei nicht ausreichen, können diese Daten nicht gespeichert werden.
Erst nachdem ein Abo zur Erweiterung des Speichers abgeschlossen wurde,
können weitere Dateien bis zur neuen Speichergrenze hochgeladen werden.
9.2 Abovergrösserungen, sei es Erweiterung des Speichers oder der Benutzer,
werden per sofort wirksam und sind pro-rata-temporis mit der nächsten
Abofälligkeit für den laufenden Monaten zu bezahlen.
9.3 Aboverkleinerungen des Speichers werden ab der nächsten Abolaufzeit
durchgeführt. Eine Speicherverkleinerung kann aber nur angefordert werden,
wenn die Datenbankgrösse kleiner als die neu angeforderte Speichermenge ist.
9.4 Aboverkleinerungen der Benutzeranzahl werden ab der nächsten Abolaufzeit
durchgeführt. Eine Verringerung der Benutzeranzahl ist nur möglich, wenn die
aktuelle Benutzeranzahl kleiner oder gleichgross wie die neu geforderte maximale
Benutzeranzahl ist.
10 Aufbewahrung / Löschung / Sperrung
10.1 Bei einer Abokündigung hat der Kunde 1 Monat nach der erfolgten Kündigung
Zeit, die Daten zu exportieren oder einen kostenpflichtigen Export anzufordern.
Danach werden die Daten gelöscht und sind für den Kunden nicht mehr
zugänglich.
10.2 Bleibt ein Konto während 6 Monaten ungenutzt (kein Login während 6
Monaten), ist Doqio berechtigt das Archiv zu sperren. Sofern der Kunde nach
einem weiteren Monat nicht eine Reaktivierung des Archivs anfordert, ist Doqio
berechtigt das entsprechende Archiv zu löschen.
10.3 Daten bleiben bis zu 6 Monate nach der Kündigung noch im
Datensicherungssystem bestehen.
11 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Doqio Software sachgerecht und
bestimmungsgemäss zu nutzen. Unter einer sachgerechten Nutzung verstehen die
Parteien insbesondere:
a)Unterlassung jeglicher missbräuchlichen Nutzung;
b)Unterlassung von strafbaren oder rechtswidrigen Handlungen;
c) Unterlassung jeglichen Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften;
d) Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Auflagen unter eigener Verantwortung,
sofern im Rahmen der Umsetzung dieses Vertrages von Seiten des Kunden
erforderlich;
e)Unterlassung jeglicher Beeinträchtigung der Privatsphäre Dritter;
f) Unterlassung jeglicher Gefährdung der Vertraulichkeit;
g)Unterlassung jeglicher Gefährdung der Sicherheitsvorkehrungen des Systems;
h) Jegliche Unterlassung von Handlungen und Äusserungen, die gegen die guten
Sitten verstossen;
i) Anpassung an die Netiquette und an die Politik der gebotenen Verhaltensweisen
im Netz der vom Kunden in Anspruch genommenen Datennetze
j) Unterlassung aller Handlungen, die die Datensicherung gefährden;
k) Verpflichtung zur Geheimhaltung von Passworten bzw. unmittelbare
Änderungen des Passwortes, falls eine Kenntnisnahme durch Dritte
befürchtet wird.
11.2 Verstösst der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, so ist Doqio
nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
12 Datenschutz
12.1 Doqio verpflichtet sich, die vom Kunden eingespeisten und für den
Kunden gespeicherten und verwalteten Daten jederzeit, auch nach
Beendigung der Vertragslaufzeit des Vertrages, vertraulich zu behandeln.
Ausgenommen davon sind Fälle, bei welchem Doqio gesetzlich oder
aufgrund richterlicher Verfügung verpflichtet ist, Informationen offen zu
legen.
12.2 In diesem Sinne wird Doqio technische Vorkehrungen nach dem jeweils
technisch branchenüblichen Stand in der Softwareindustrie treffen, um die
Vertraulichkeit der Daten sowie des Datentransfers zu gewährleisten.
13 Gewährleistung und Haftung
13.1 Doqio haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu ihren
Server, bei Stromausfall sowie für die Leistungseinschränkungen oder
Leistungsausfälle, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die
regelmässig eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber,
Störungen im Bereich des jeweiligen Leistungshändler sowie Störungen, die
im Risikobereich anderer Netzhändler liegen.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Doqio nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist die vorvertragliche,
vertragliche und ausservertragliche Haftung von Doqio auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im
Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Doqio gilt.
13.3 Doqio übernimmt keine Haftung für die Verbreitung von vertraulichen
Daten, die im System von Doqio gespeichert sind, ausser wenn das
Verschulden bei Doqio steht und sofern der Kunde die Software
vertragsgemäss benutzt hat.
13.4 Für den Fall, dass gleichwohl eine Haftung von Doqio eintritt, wird diese
Haftung der Höhe nach auf maximal die vorausbezahlte Gebühr des
laufenden Vertragsjahres beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen Lizenzbestimmungen
vereinbaren die Parteien den Sitz von Doqio.
14.2 Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen den
Parteien; Nebenabreden bestehen nicht.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen
Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichteten sich die Parteien, anstelle der
unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten am
nächsten kommt.
14.4 Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen dieses Vertrages
bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser
Schriftsformklausel.
|
|
Februar 2020 |